(ist es wirklich notwendig, dass wir eine solche Landesleitung haben…?) ASYLWERBER

„Abschiebung“ nach Traiskirchen rechtswidrig 

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(ist es wirklich notwendig, dass wir eine solche Landesleitung haben…?)

ASYLWERBER

„Abschiebung“ nach Traiskirchen rechtswidrig
Die
Anfang 2008 erfolgte Verbringung tschetschenischer Asylwerber von
Kärnten in das Flüchtlingslager Traiskirchen ist rechtswidrig. Das
entschied nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH).
UVS hatte Beschwerde abgewiesen
Die
„Abschiebung“ der Asylwerber war 2008 auf Weisung von Landeshauptmann
Jörg Haider erfolgt, der damit auf eine Schlägerei in Villach in der
Silvesternacht 2008 reagierte.

Der Unabhängige Verwaltungssenat
für Kärnten (UVS) hatte im September 2008 entschieden, dass diese
tschetschenische Familie freiwillig nach Traiskirchen gefahren sei. Die
Zurückweisung der Beschwerde über die „Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“ wurde unter anderem
damit begründet, dass im gegenständlichen Fall „ein physischer Zwang
oder auch die Androhung eines solchen“ nicht vorgelegen sei.

In
zwei gleichen Fällen von zwei anderen betroffenen tschetschenischen
Familien urteilte der UVS nur einen Monat früher, die Aktion sei
rechtswidrig gewesen.

Behörde legte Termin fest
Laut
VfGH spricht aber gegen die Annahme der Freiwilligkeit durch den UVS
der Umstand, „dass die Behörde sowohl den Termin für die Verbringung
der Beschwerdeführer festgelegt als auch die Sicherheitsorgane zur
Assistenzleistung angefordert hat“.

Polizei griff nicht ein
Dass
die anwesenden Polizisten nicht an der Verbringung der Tschetschenen
mitgewirkt hätten, ändere nichts „am Vorliegen unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt“, zumal es sich bei den
Betroffenen um Asylwerber handle, bei denen gerade durch die
Anwesenheit uniformierter Sicherheitsorgane der Eindruck einer
Befolgungspflicht ausgelöst werde, so die Begründung des VfGH. Der UVS
muss die Verhandlung nun wiederholen.

Land muss Prozesskosten ersetzen
Keine
Freude mit dem VfGH-Spruch hat Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ):
Das Höchstgericht argumentiere „primär gegen Kärnten und gegen Haider“,
sagte er in der Samstag-Ausgabe des „Standard“.
Das Land muss nun auch der Familie die Prozesskosten ersetzen.

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