FALTER | DÖRFLER | JUSTIZ etc.
Freibrief für Straftaten
(Alexandra Föderl-Schmid/DER STANDARD-Printausgabe, 14.8.2009)
Der Fall Dörfler zeigt nicht nur Polit-Justiz auf, sondern liefert seltsame Rechtfertigungen
Vor
dem Gesetz sind alle gleich. Einige sind gleicher als gleich in
Österreich. Wie in George Orwells Roman Animal Farm, da sind auch
einige Tiere „gleicher als gleich“. Das bisher bekanntgewordene
Material, das die Wiener Stadtzeitung Falter veröffentlicht hat, lässt
den Schluss zu, dass politisch heikle Fälle lieber ad acta gelegt
werden. Politiker und Personen, deren Amtsausübung mit Einfluss
verbunden ist, werden in diesem Lande offenkundig anders behandelt als
normale Bürger. Das allein reicht schon, um den Glauben an den
Rechtsstaat zu erschüttern. Schier unglaublich ist aber die Begründung
im Fall Dörfler, warum das Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann
wegen der Ortstafel-Verrückung eingestellt wurde.
Da kommt zwar der Staatsanwalt zu dem Schluss, Gerhard Dörfler habe
„das Recht penetrant missachtet“. Aber weil er „ein kleiner
Bankbeamter“ und „seinem Mentor Jörg Haider treu ergeben war“, habe er
„die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einschätzen
können“. In anderen Worten: Das Recht wurde zwar gebrochen, aber weil
es sich um einen nicht juristisch geschulten Haider-Jünger handelt,
wird er nicht belangt. Warum einem solchen Menschen dann zugetraut
wird, das Landeshauptmannamt ausüben zu können, bleibt offen.
Haider war übrigens Jurist. Das Verfahren zur Klärung der
Ortstafelfrage hat aber drei Jahre gedauert. Haider ist inzwischen
gestorben. Es wäre interessant zu erfahren, welche Wendungen man sich
bereits ausgedacht hat, um ihm ein Verfahren zu ersparen.
Diese Formulierungen des Klagenfurter Staatsanwalts könnten außerdem
von jedem Nicht-Juristen als Freibrief für eine Straftat verstanden
werden. Wenn jetzt die Klagenfurter Staatsanwaltschaft einräumt, dass
eine förmliche Weisung in dem Fall nicht ergangen ist, dann muss sich
der betreffende Jurist die Frage gefallen lassen, warum er so agiert.
Wenn die Weisung nicht formell, sondern informell erfolgt sein soll,
dann ist es an der Zeit, das öffentlich darzustellen.
Es gibt Situationen im Berufsleben jedes Menschen, in dem es gilt,
Rückgrat zu zeigen. Von niemandem kann vorauseilender Gehorsam verlangt
werden. Jeder Einzelne kann sich wehren, wenn von ihm etwas verlangt
wird, das rechtsstaatlich fragwürdig ist. Wenn Juristen jetzt
berichten, dass schriftliche Weisungen selten sind, sondern mündlich
interveniert oder Druck ausgeübt wird, dann bedarf es sicherlich einer
gewissen Courage, Nein zu sagen, im Zweifelsfall auch
Karrieremöglichkeiten zu riskieren. Jetzt gibt es aber auch die Chance,
diese Vorgangsweisen offenzulegen. Und damit hoffentlich abzustellen.
Rechtfertigen müssen sich dann Minister, wenn sie Weisungen zur
Einstellung eines politisch brisanten Verfahrens erteilen.
Die bekanntgewordenen Fälle zeigen, wie problematisch das
Weisungsrecht ist, dem Staatsanwälte im Gegensatz zu Richtern
unterliegen. Es ist noch keine zwei Wochen her, da machte die
Innenministerin Maria Fekter den Vorstoß, dass Staatsanwälte von einem
parlamentarischen Untersuchungsausschuss kontrolliert werden sollten.
Damit wäre der Polit-Justiz erst recht Tür und Tor geöffnet.
Die ebenfalls von der ÖVP nominierte Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner hat sich damals gegen den Angriff ihrer Ministerkollegin
gewehrt. Dass sie jetzt in ihrer ersten Stellungnahme erklärt, man
werde nach dem „Leck“ im Justizsystem suchen, weil diese Akten gar
nicht an die Öffentlichkeit kommen hätten dürfen, ist bezeichnend.
Bandion-Ortner hat bei ihrer ersten Bewährungsprobe versagt. Sie hat
damit den Verdacht geschürt, dass Justiz und Politik etwas zu
vertuschen haben und in diesem Lande Aufklärung unterbunden werden
soll.
ORF, 14.8.09
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„Falter“-Justizakten:
Politdebatte über Konsequenzen
Die im „Falter“
aufgetauchten Materialien aus dem Justizministerium, die eine Sonderbehandlung
von prominenten Politikern, etwa Kärntens LH Gerhard Dörfler (BZÖ) in der
Ortstafelfrage, vermuten lassen, haben eine heftige Politdebatte ausgelöst. SPÖ
und Grüne, aber auch die Richtervereinigung verlangen nach Konsequenzen aus der
Aktenaffäre. Gefordert wird ein weisungsunabhängiges Organ, etwa ein
Bundesstaatswanwalt, der anstelle der Justizministerin an der Spitze der
Weisungskette stehen soll. Auch daran gibt es Kritik – etwa von FPÖ und BZÖ.
Deutliche
Forderungen nach Konsequenzen
Braucht
Österreich einen Bundesstaatsanwalt? SPÖ und Grüne sagen Ja. Ex-Minister
Böhmdorfer kritisiert die Überlegungen.
Sind vor der Justiz
manche Bürger „gleicher“ als andere? Die der Wochenzeitung
„Falter“ zugespielten Akten bzw. Unterlagen, wonach Politiker
bevorzugt behandelt worden sein könnten, haben nun eine handfeste politische
Debatte über das Weisungsrecht ausgelöst.
SPÖ packt frühere Forderung aus
Die SPÖ erneuerte am Donnerstag ihre Forderung nach Einführung eines
Bundesstaatsanwalts. Laut SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim soll dieser anstelle
der Justizministerin die Weisungsspitze einnehmen. Das Ziel sei, bundesweit
nach denselben Kriterien vorzugehen, so Jarolim bei einer Pressekonferenz.
Anlass hierfür ist die aktuelle Diskussion über die Einstellung des
Verfahrens gegen Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) im
Ortstafelkonflikt.
„Mehr als eine Kontrollinstanz“
Der Bundesstaatsanwalt – die Bezeichnung für diese Funktion könnte
durchaus auch eine andere sein – solle mit Zweidrittel- oder
Dreiviertelmehrheit vom Nationalrat gewählt werden, erklärte Jarolim. Die
Bestellung erfolge für einen längeren Zeitraum von sechs bis acht Jahren, es
handle sich dabei um „mehr als eine Kontrollinstanz“.
Diese Person solle dann Fälle wie aktuell die Einstellung eines
Verfahrens überprüfen, so Jarolim. Entscheidend sei, dass es sich um eine
unabhängige Person handle, die keiner Partei angehöre und nicht in der
Regierung sitze. Berichtspflichtig wäre der Bundesstaatsanwalt gegenüber dem
Parlament.
Jarolim präsentierte am Donnerstag den mittlerweile dritten
Gesetzesvorschlag der SPÖ diesbezüglich, der erste stammt aus dem Jahr 2001.
Der aktuelle Fall könnte jedenfalls den „ganz massiven
Handlungsbedarf“ aufzeigen: „Wir dürfen nicht zur Tagesordnung
übergehen.“
Grüne: Einstellungen öffentlich begründen
Die Grünen forderten am Donnerstag, dass Einstellungen von
Strafverfahren künftig zu begründen sein und der Öffentlichkeit bekanntgemacht
werden sollten. Das würde die rechtsstaatliche Qualität steigern und das
Vertrauen der Bevölkerung wiederherstellen, sagte der grüne Justizsprecher
Albert Steinhauser.
Weiters will Steinhauser eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft. Im
konkreten Fall habe es zwar keine Weisung gegeben, der Abgeordnete vermutet
jedoch, dass seitens der Staatsanwaltschaft so gehandelt werde, „wie es
sich die Politik möglicherweise erwartet“.
Abermals plädierte Steinhauser auch für die Einsetzung eines ständigen
Unterausschusses zum Justizausschuss, um abgeschlossene und eingestellte
Verfahren parlamentarisch prüfen zu können.
Kritik an Aussagen von Bandion-Ortner
Dass Bandion-Ortner lediglich jenen „Verräter“ finden wolle,
der die entsprechenden Akten an den „Falter“ weitergegeben hatte, sei
überdies der „völlig falsche Ansatz“. Die entscheidenden Fragen
seien, was sich innerhalb der Staatsanwaltschaft abgespielt habe und wie man
Informanten, die Missstände aufdecken, besser schützen könne.
FPÖ: „Scheinlösung“, BZÖ für „Justizkanzler“
FPÖ und BZÖ zeigten sich am Donnerstag skeptisch zu der Forderung nach
einer unabhängigen Staatsanwaltschaft bzw. einer Bundesstaatsanwaltschaft.
FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer sprach von einer „Scheinlösung zur
Verhinderung von Dienstpflichtverletzungen“, BZÖ-Justizsprecher Ewald
Stadler könnte sich die Einführung der Funktion eines „Justizkanzlers“
vorstellen.</s